Grundlagen des Leasing
Leasingvertrag



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Der Leasingvertrag

Unter einem Leasingvertrag wird ein Nutzungsüberlassungsvertrag verstanden. Ein alternativer Begriff ist der atypischer Mietvertrag. Zentrale Begriffe bei einem Leasingvertrag sind das Leasingobjekt, der Leasingnehmer und der Leasinggeber. Das Leasingobjekt wird vom Leasinggeber beschafft und finanziert und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen. Ähnlichkeit besteht auch zu Mietverträgen. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird. Leasingverträge können mit zusätzlichen Vereinbarungen wie zum Beispiel die Übernahme der Wartung des überlassenen Objektes durch den Leasinggeber gegen einen monatlichen Pauschalpreis verbunden sein. Das Finanzierungsleasing ist in der Bundesrepublik Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesensgesetz (KWG).  Über www.vertrag.de können Informationen bezüglich Leasingverträge beschafft werden.

Grundlagen des Leasing

Beim Leasing von mobilen Investitionsgütern wird für gewöhnlich der Leasinggeber das vom Leasingnehmer gewünschte Objekt bestellen und in einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Leasingnehmer hat die Gegenstände bereits angeschafft und wartet auf die Finanzierung durch den Leasinggeber. corvette-450Dabei kann es sich zum Beispiel um Fahrzeuge für das Unternehmen handeln. Der Leasingnehmer bestimmt bei der Kauforder das Fabrikat, spezielle Ausstattungsoptionen und den Lieferanten des Leasinggegenstandes. Das ist sinnvoll, da nur der Leasingnehmer weiß, welche Anforderungen erfüllt sein müssen für das operative Geschäft des Unternehmens. Damit ein Leasingvertrag zustande kommt, ist auch die Bonität des Antragstellers und die Bewertung des Leasinggegenstandes von entscheidender Bedeutung. Objekte, welche gebraucht schwer zu verkaufen sind, zu teuer vom Leasingnehmer eingekauft wurden oder technologisch schnell veralten, stellen eine unzureichende Sicherheit für den Leasinggeber dar. Ähnlich wie bei einem Kreditvertrag können Sicherheiten verlangt werden. Dabei können Mietvorauszahlungen, Kautionen oder Depotzahlungen zur Reduzierung des Risikos für den Leasinggeber vereinbart werden. Für gewöhnlich werden in der Praxis der Kauf und der Leasingvertrag parallel verhandelt, damit Zug um Zug Geschäft möglich wird. Andernfalls sind die Gegenstände gekauft, aber die Rechnungen können nicht bezahlt werden und der Leasingnehmer tritt in Zahlungsverzug. Bei Leasingverträgen kann grob zwischen Operative Leasing und Finance Leasing unterschieden werden. Angesichts der Komplexität solcher Vertragsdokumente empfiehlt es sich, auf Vorlagen, beispielsweise von http://www.vertrag.de/leasingvertraege/, zurückzugreifen.

Finance Leasing vs. Operative Leasing

Das operative Leasing ist die bereits erwähnte Leasingform, welche der Miete weitgehend ähnlich ist, jedoch weitere miettypische Dienstleistungen einschließt. Die Merkmale des operative Leasing sind keine feste Grundmietzeit und somit entsprechende Kündigungsrechte nach der individuellen Vereinbarung, welche dem Leasingvertrag zu entnehmen ist. Die Grundmietzeit ist zudem sehr kurz, innerhalb der aber eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen ist. Der Leasinggeber trägt das volle Investitionsrisiko und muss den Leasinggegenstand in der Bilanz aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben. Der Leasingnehmer verbucht lediglich die Leasingraten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Zusätzliche Dienstleistungen wie Wartung und Reparatur trägt der Leasinggeber. Beim Finanzierungsleasing werden die Investitionsrisiken auf den Leasingnehmer übertragen. Es besteht eine feste Grundmietzeit ohne Kündigungsrecht über die vereinbarte Nutzungsdauer. Die Kapitalbeschaffung und das Kreditrisiko trägt der Leasinggeber. Nach Ablauf der Grundmietzeit besteht die Option auf Kauf, Rückgabe oder Verlängerung des Leasingvertrages. Wartung und Versicherung des Leasinggegenstandes trägt der Leasingnehmer. Es handelt sich beim Finance Leasing um eine Vollarmortisation und beim Operative Leasing um eine Teilarmortisation.
 

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